Freiburg, Februar 2015 – Seit dem ersten Januar gilt: Krankenhäuser bekommen den Einsatz von Kniegelenks-Totalendoprothesen (Knie-TEP) nur dann von der Kasse erstattet, wenn sie diese Operation mindestens 50 mal im Jahr durchführen. Die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e.V. (AE) unterstützt es ausdrücklich, dass Operateure Routine entwickeln, da dies die Qualität der Eingriffe sichert.