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der Arbeitsgemeinschaft
Endoprothetik GmbH

Wie werde ich Mitglied der AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik? 

Im Aufnahmeverfahren wird zwischen einer aktiven Mitgliedschaft >> und einer Juniormitgliedschaft (AE-YOUTH) >> unterschieden.

Aktive Mitgliedschaft für Fachärzte und -ärztinnen

Aktive Mitglieder können nur Fachärzte (hier und weiter: und -ärztinnen) für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Fachärzte mit Tätigkeitsschwerpunkt Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Ärzte mit vergleichbarer Erfahrung oder andere Personen werden, die aufgrund ihrer Qualifikation geeignet sind, den Satzungszwecken zu dienen. Im Übrigen kann jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person korrespondierendes Mitglied des Vereins werden.

Die aktive Mitgliedschaft wird begründet, in dem ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie in einem Antrag gegenüber dem Präsidium für zwei aufeinanderfolgende Jahre jeweils mehr als 50 selbständig durchgeführte endoprothetische oder unfallchirurgische Eingriffe nachweist oder die Person von zwei Mitgliedern als Bürgen gegenüber dem Präsidium vorgeschlagen wird.

Das Präsidium prüft daraufhin die Qualifikation der Person und kann ihr durch einstimmig gefassten Beschluss die vorläufige Mitgliedschaft gewähren. Die Mitgliedschaft wird endgültig, wenn bei Vorstellung der vorläufig aufgenommenen Mitglieder in der Mitgliederversammlung kein Widerspruch erfolgt.

Der jährliche AE-Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit wie folgt:
150,00 € für leitende Ärzte, Sektionsleiter und niedergelassene Ärzte
75,00 € für angestellte Ärzte in nicht-leitender Stellung, nicht-klinische Wissenschaftler. 

Füllen Sie bitte den Antrag aus:

und senden Sie ihn an die AE-Geschäftsstelle:
per E-Mail: ae-office@ae-germany.com
per Post: AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V., Oltmannsstraße 5, 79100 Freiburg

AE-YOUTH-Mitgliedschaft

Die Juniormitgliedschaft (AE-YOUTH) steht Ärzten (hier und weiter: und -ärztinnen) in Weiterbildung und Studierenden der Medizin offen. Sie wird bei Ärzten in Weiterbildung für die Dauer von 5 Jahren durch Beitrittserklärung und Vorlage einer Kopie der Approbationsurkunde begründet. Eine Verlängerung ist durch Vorlage eines begründeten Antrags möglich. Bei Studierenden der Medizin wird sie für die Dauer von 2 Jahren durch Beitrittserklärung und Vorlage der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung begründet. Eine Verlängerung ist durch Vorlage weiterer Immatrikulationsnachweise oder eines begründeten Antrags möglich. Die Juniormitgliedschaft (AE-YOUTH) vermittelt kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschaft ist während der Weiterbildung und im Studium kostenlos. 

Füllen Sie bitte den Antrag aus:

und senden Sie ihn an die AE-Geschäftsstelle:
per E-Mail: ae-office@ae-germany.com
per Post: AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V., Oltmannsstraße 5, 79100 Freiburg


Haben Sie Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an die AE-Geschäftsstelle.

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